Was bedeutet Podologie?
Podologie zählt zu den Medizinal-Fachberufen, die einen nicht ärztlichen Heilberuf ausüben. Die medizinische und podologische Fußpflege ist eine heilberufliche (freiberufliche) Tätigkeit und benötigt die Genehmigung des Gesundheitsamtes. Eine entsprechende Ausbildung muss nachgewiesen werden.
Die Podologie unterstützt Hausärzte, Diabetologen, Orthopäden und Dermatologen bei ihren Tätigkeiten und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen.
Alle Risikopatienten wie z. B. Diabetiker, Bluter, Rheumatiker werden fachgerecht behandelt. Bei Vorliegen bestimmter Indikatoren kann vom Arzt ein Rezept ausgestellt werden, die Behandlung wird dann mit der Krankenkasse abgerechnet.
Die podologische Behandlung ist so ausgelegt, dass eine Ursachenbehandlung durchgeführt wird.
Der Nicht-Podologe darf weder selbstständig noch auf Veranlassung eines Arztes heilkundliche Behandlungen ausführen, ist somit ausschließlich auf das Feld der kosmetischen Fußpflege verwiesen.
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Ich nehme mir Zeit, meinen Patienten zuzuhören und individuelle Behandlungskonzepte zu entwickeln, welche genau zu deren Bedürfnissen passen. Anne Schultze |